Interessant. Ich denke, da muss der Gesetzgeber nachbessern.
Ich habe gerade ins Ladenschlussgesetz geguckt und glaube nicht, dass man ehrlich sagen kann, dass solche Geschäfte keine Läden sind. Normale Automaten eben nicht.
Ladenschluss halte ich für nötig, zum Schutz von Arbeitnehmern. Weil hier AN nicht betroffen sind, sollte entsprechend nachgebessert werden.
Teilschuld gibt es im Strafrecht nicht. Was du beschreibst, klingt für mich so: Wenn jemand zu schnell fährt, ist er selbst schuld. Das ist Vorsatz, in diesem Fall damit versuchter Mord.