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InitialsDiceBearhttps://github.com/dicebear/dicebearhttps://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/„Initials” (https://github.com/dicebear/dicebear) by „DiceBear”, licensed under „CC0 1.0” (https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/)G
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3 yr. ago

  • :) Bei fefe sehe ich das als die sportliche Herausforderung, zwischen Unsinn und guten Beiträgen zu unterscheiden.

  • Ahh ein weiterer Hobbyjurist von der Facebook / BILD - Universität, der § 315b StGB nicht verstanden hat. 🤡

  • Das das blockieren eines einzelnen Autos keine Nötigung ist, ist für den Juristen Standardwissen. Das ist beliebter Studiumsstoff und kommt regelmäßig in Klausuren dran.

    Man muss nämlich zwischen dem ersten Auto unterscheiden und denen, die praktisch durch das erste Auto blockiert sind. Die letzteren können nämlich tatsächlich nicht mehr weiterfahren, wogegen der erste das ja könnte. Klingt absurd - und ist genau deshalb auch in Klausuren beliebt.

    Deswegen verstehe ich aber auch die Verwirrung bei Nichtjuristen. Sowas muss man wirklich nicht wissen.

  • Kannst du den Teil genauer beschreiben?

    Ich bin keine Fachperson für das AGG. Aber vielleicht mal die grundlegende Logik. In Deutschland herscht Vertragsfreiheit. Ich darf also Verträge schließen mit wem und wie ich will. Wenn ich mein Fahrrad verkaufen will und mir aber die Nase der potentiellen Käuferin nicht passt, dann kann mich niemand zwingen, ihr mein Fahrrad zu verkaufen. Diese absolute Vertragsfreiheit wird eingeschränkt, für Massengeschäfte. Wenn ich einen Kaufland betreibe, schaue ich ja normalerweise nicht an der Tür, wer da gerade so reinkommt. Ich verkaufe an jeden, der Geld hat. Wenn ich dann aber anfange, jemanden mit der falschen Hautfarbe nicht reinzulassen, dann muss ich mich rechtfertigen und handele möglicherweise sittenwidrig.

    Selbes gilt natürlich auch für eine Diskriminierung wegen der Identität [caveat: Sollte ich hier falsche Begriffe verwenden, lasse ich mich gerne darauf hinweisen. Ich respektiere die Anliegen der Betroffenen und weiß es teilweise einfach nicht besser].

    Ein Betreiber eines Clubs, der Transpersonen nicht reinlassen will, wird aber versuchen, sich darauf zu berufen, dass er eben kein Massengeschäft betreibt, sondern seine Kundinnen und Kunden immer nach bestimmten Merkmalen auswählt. Ob er damit Erfolg hätte, kann ich nicht sagen.

  • Inzwischen lautet der Titel: Kabinett beschließt Selbstbestimmungsgesetz

    also eher ein Newsitem.

  • Ich verstehe nicht alles, was du in deinem Kommentar adressierst. Das mag aber an meiner mangelnden Sachkenntnis liegen. Zu einzelnen Punkten fällt mir ein:

    Wichtiger ist jedoch die Weitergabe der erfolgten Namensänderung. Geschieht das auch wenn Christian nicht mehr Lindner sondern Lehfeldt heißt? Wenn ja, dann ergibt das Sinn. Wenn nicht: Warum kann man sich aus einem fetten Strafregister heraus heiraten? Und gleich noch Geld sparen? Dann muss das dringend nachgeholt werden.

    Die Namensänderung wird von den Meldebehörden an das Bundeszentralregister (und damit an die Kriminalbehörden) weitergegeben, wenn jemand heiratet oder aus einem anderen Grund seinen Namen ändert. Ist das hier anders geplant?

    Da also Hausrecht und Vertragsrecht meines Wissens nach keine Passage haben, die die Antidiskriminierung übersteuert, können wir also wie gehabt Diskriminierung geltend machen. Nicht schwerer und nicht einfacher. Ich schlage an der Stelle vor, Entitäten auf ein Fuck around and find out einzuladen.

    Es gibt nicht das Hausrecht oder das Vertragsrecht. Das AGG kann schon das Hausrecht außer Kraft setzen. Etwa bei alltäglichen Geschäften. Im AGG gilt ein Diskriminierungsverbot, grundsätzlich bei allen alltäglichen Geschäften, Verträgen und Dienstleistungen wie zum Beispiel Einkaufen oder Shoppen, aber auch allen anderen bezahlten Leistungen, wie beispielweise der Mitgliedschaft im Fitnessstudio, dem Kinobesuch, dem Friseurbesuch, dem Abschluss einer Versicherung, der Eröffnung eines Bankkontos, dem Restaurant-, Kneipen- oder Clubbesuch. Das Problem ist, dass das AGG dies auf Geschäfte beschränkt, die typischerweise ohne das Ansehen einer Person in einer Vielzahl von Fällen getätigt werden. Und hier liegt natürlich dann erhebliches Missbrauchspotential. Wenn ein Betreiber einer Einrichtung einfach nur transfeindlich ist, wird er versuchen, sich darauf zu berufen, dass diese Regelung hier eben nicht auf ihn zutrifft.

  • Danke für den Link. Mir war dieses Detail des Gesetzentwurfs nicht bewusst.

  • Ist das so? Da fehlt mir die persönliche Kenntnis journalistischer Standards. Grammatikalisch ist die Überschrift doch durchaus korrekt.

  • auch um das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll die Änderung des Geschlechtseintrags für trans und nicht-binäre Menschen erleichtern. Betroffene sehen den Gesetzentwurf als historisch an. Von Nadine Bader.

    Mir scheint viel Kritik an dem Gesetz auch wirklich weit hergeholt.

    Die Fragen zu nicht wieder revidierbaren Eingriffen sind überhaupt nicht Gegenstand des Gesetzes. Die Sorgen um biologische Männer, die in Schutzräume von biologischen (oder identifizierten) Frauen eindringen, müssen in der Praxis gelöst werden.

    Und die Kritik der CDU daran, dass bei Uneinigkeit der Erziehungsberechtigten das Familiengericht entscheidet, ist albern. Das ist der normale Gang, wenn Eltern sich bei der Ausübung der elterlichen Sorge uneinig sind. Das wurde beispielsweise sehr relevant, als es um die Corona-Impfungen ging.

  • BILD - Bier - Bratwurst Wirf mal einen Blick in die Yellow - Press und so manche Springer Publikation. Da werden Klimaschützer pauschal als Terroristen dargestellt und jeder der Veränderung möchte als Radikaler.

    So mancher ist dafür eben empfänglich.